Der Traum von der Ausbildungsgarantie

Bochumer Memorandum 2011 bis 2017: Ausbildungsmarkt

Den hohen Anspruch einer Ausbildungsgarantie hat die Landesregierung mehrfach selbst formuliert. Das Bochumer Memorandum nimmt sie beim Wort und fragt: Wie ist es um den Ausbildungsmarkt in NRW bestellt? Konnte Rot-Grün das selbst gesteckte Ziel erreichen?

„Wir werden den im Ausbildungskonsens beschlossenen Weg des Umbaus des Übergangssystems Schule – Beruf konsequent weitergehen. Wir wollen dafür sorgen, dass jede und jeder Jugendliche einen ‚Anschluss an den Abschluss‘ erhält und so eine Ausbildungsgarantie ermöglichen. Der Bildungsweg soll ohne Warteschleifen in eine Ausbildung münden können.“ So steht es im Koalitionsvertrag 2012 bis 2017 der rot-grünen Landesregierung. Damit wurde der Anspruch, der bereits seit 2010 im Koalitionsvertrag galt, fortgeschrieben.
Diese von der Landesregierung selbst gesteckte Zielvorgabe wirkte sich natürlich auf die im Bochumer Memorandum formulierten Leistungsziele zur Bewertung der Ausbildungsplatzsituation aus. 2011benannte das Memorandum zwei zentrale Indikatoren, anhand derer die Umsetzung der Ausbildungsgarantie beurteilt werden kann: zum einen die Zahl der unversorgten Jugendlichen an einem bestimmten Stichtag und zum anderen die regionale Verteilung der Stellen im Verhältnis zu den gemeldeten BewerberInnen. Hat es seit 2011 nennenswerte Veränderungen in diesen Bereichen gegeben, die auf eine Verbesserung des Ausbildungsmarktes hindeuten?

Unversorgte Jugendliche

Jedes Jahr am 30. September zieht die Arbeitsagentur die Bilanz des Berufsberatungsjahres. Insofern bot sich diese Stichtagsregelung auch für das Bochumer Memorandum an. Auch Wochen nach Ausbildungsbeginn waren 2010 immerhin noch 17 Prozent der bei den Arbeitsagenturen gemeldeten BewerberInnen – also 23.500 Jugendliche – suchend gemeldet. Da es immer einen bestimmten Anteil an Jugendlichen gibt, die suchend gemeldet sind, ging das Bochumer Memorandum von einer Restgröße an unversorgten Jugendlichen von drei Prozent aus.
Die Dunkelziffer ist allerdings deutlich höher, weil viele Jugendliche aus der Erfassung segregieren. So verbleiben etwa 20 Prozent jedes Altersjahrgangs regelmäßig ohne jede berufliche Qualifizierung. Angesichts fehlender Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte entsteht hier eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit bei gleichzeitigem Fachkräftemangel.
Und heute? Die Ergebnisse sind ernüchternd. Trotz einer leichten demografischen Entlastung treten wir auf der Stelle. Auch im abgelaufenen Berufsberatungsjahr 2015 waren 23.251 Jugendliche unversorgt. Mit 16,86 Prozent an Unversorgten bewegt sich der Anteil nahezu auf Vorjahresniveau und ist auch in der Entwicklung seit 2010 fast unverändert geblieben. Ein beschämendes Ergebnis. Und das obwohl die Arbeitgeber im vergangenen Jahr erstmals konkrete Zusagen gemacht hatten: 3.000 zusätzliche Ausbildungsverträge sollten demnach abgeschlossen werden. Statt einer erkennbaren Steigerung ging die Zahl der abgeschlossenen Verträge jedoch minimal zurück.

Der Traum von der Ausbildungsgarantie

Mehr BewerberInnen als Stellen

Besonders dramatisch sind die enormen regionalen Unterschiede auf dem Ausbildungsmarkt, der zweiten Messgröße des Bochumer Memorandums. In fast allen Regionen gibt es deutlich mehr BewerberInnen als Stellen. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist der Grundsatz der Berufswahlfreiheit ein hohes Gut. Das Bundesverfassungsgericht spricht bei 112,5 Stellen pro 100 BewerberInnen von einem auswahlfähigen Angebot. Angesichts dieser Definition ist das im Bochumer Memorandum von 2011 definierte Ziel bescheiden: Demnach sollte das Angebot in keiner Region unter 90 Stellen pro 100 BewerberInnen fallen.
Doch auch hier gibt es keine positiven Entwicklungen: Landesweit gab es in Nordrhein-Westfalen im Berufsberatungsjahr 2015 nur 78 Stellen pro 100 BewerberInnen. Die regionalen Disparitäten verschärfen die Gesamtsituation weiter. In den Regionen mit einer besonders ungünstigen Stellen-BewerberInnen-Relation – oft sind es die strukturschwachen Regionen – liegt das Verhältnis der Stellen zu den BewerberInnen fast bei 1 : 2.

Alternativen zur freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft

Das Bochumer Memorandum fordert keine konkreten Instrumente zur Umsetzung der Ausbildungsgarantie. Es beschränkt sich auf die Frage, ob und inwieweit die Messgrößen erreicht werden konnten. Hier bleibt es leider dabei: Das gewünschte Ziel einer Ausbildungsgarantie wurde nicht erreicht und auch von einer positiven Tendenz kann nicht die Rede sein.
Offenbar haben sich die Anstrengungen um eine verbesserte Berufsorientierung im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) nicht auf die Angebotssituation und auf die abgeschlossenen Ausbildungsverträge ausgewirkt. Die Hoffnung, dass gut orientierte Jugendliche einen leichteren und schnelleren Zugang finden und die viel beschworenen Matchingprobleme in den Griff zu bekommen sind, hat sich bislang nicht erfüllt. Außerdem wurden die im Konzept KAoA angedachten ergänzenden Ausbildungsangebote nie realisiert. Anders als die Gewerkschaften hatten Kammern, Arbeitgeber und Landesregierung gehofft, der Markt würde die Dinge regeln und die rückläufige Demografie den Rest erledigen – das rächt sich nun. Weder in den Referenzregionen, die seit 2011 am Start sind, noch in den anderen Regionen sind positive Tendenzen erkennbar. Das Marktversagen ist offensichtlich und kaum noch zu leugnen. Sind die vorhandenen Instrumente überhaupt geeignet, um dem Anspruch „Kein Kind zurücklassen“ gerecht zu werden? Offensichtlich stößt die freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft an ihre Grenzen. Oder drastischer gesagt: Sie funktioniert nicht!
Deshalb liegt der Spielball wieder im Feld der Politik. Sie ist gefordert, die Konsequenzen zu ziehen, die der Koalitionsvertrag andeutet. Der DGB fordert seit Langem eine Umlagefinanzierung in der beruflichen Bildung. 2014 zeigte ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers
Prof. Dr. Bodo Pieroth entsprechende Handlungsoptionen auf und verfassungsrechtliche Bedenken können nicht mehr angeführt werden.
Wie es gehen kann, zeigt sich in der Altenpflege. Hier hat die Landesregierung eine Umlage eingeführt. Und siehe da: Die Ausbildungsplatzzahlen konnten in kürzester Zeit um 50 Prozent gesteigert werden – obwohl es sich nicht um einen Top-Ten-Beruf handelt, der bei Jugendlichen ganz oben auf der Wunschliste steht.

Norbert Wichmann
Abteilungsleiter für Bildung, Berufliche Bildung und Handwerk des DGB NRW

Fotos: suze, jUliE:p / photocase

 

Ausbildungsstatistik

Augenwischerei

Eigentlich sollten sie die Gesamtdimension des Problems realistisch abbilden, doch die Statis-tiken der Arbeitsagenturen rechnen die Situation auf dem Ausbildungsmarkt schön.
Die Statistiken der Arbeitsagenturen mit Stichtag  30. September 2015 weisen die unversorgten BewerberInnen in zwei getrennten Kategorien aus: Sie unterscheiden zwischen Unversorgten (6.698 Jugendliche) und BewerberInnen mit Alternative (16.553 Jugendliche). Zur zweiten Gruppe gehören zum Beispiel auch diejenigen Jugendlichen, die berufsschulpflichtig sind und deshalb zwangsweise
einen Bildungsgang am Berufskolleg besuchen. Doch genauso wie die unversorgten Jugendlichen der ersten Gruppe halten auch sie noch Wochen nach dem offiziellen Start des Ausbildungsjahres ihren Vermittlungswunsch aufrecht; ein passendes Ausbildungsangebot konnte ihnen bis zum Stichtag jedoch nicht unterbreitet werden.
Die Darstellung der Arbeitsagenturen folgt politischen Vorgaben durch die Bundesebene. Eine Herangehensweise, die die Dimension des Problems auf dem Ausbildungsmarkt gewollt herunterspielt. Im Ausbildungskonsens besteht seit Längerem eine Übereinkunft, die Gesamtdimension des Problems zu benennen. Unverständlich bleibt auch, dass sich die Regionaldirektion in ihren Presseverlaut-
barungen nicht der gängigen Praxis im Ausbildungskonsens anschließt und damit zu einer
Verharmlosung der Problematik beiträgt.

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