Evaluation in vier Jahren geplant

Kommission „Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen“ eingerichtet

Nach erbitterten Debatten über seine Inhalte und heftigen Auseinandersetzungen über seine rechtliche Bindungswirkung haben Hochschulleitungen, die Landespersonalrätekonferenzen und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) den „Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ – den sogenannten Rahmenkodex – unterzeichnet. DGB, ver.di und GEW waren beratend in den schwierigen Abstimmungsprozess eingebunden.

Zwischenzeitlich haben fast alle Hochschulen in NRW den Rahmenkodex unterschrieben und rücken seine Vorgaben – verlässliche, planbare und nachhaltige Beschäftigungsbedingungen – mehr oder weniger – in den Fokus ihrer personalpolitischen Bemühungen. Erste Sondierungsgespräche zwischen Personalabteilungen und Personalvertretungen sind gelaufen. Es geht um viel: Abbau befristeter Beschäftigung, verlässliche Promotionsbedingungen, Verbesserungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte und Lehrbeauftragte, familiengerechter Umgang mit Teilzeit, mehr Gesundheitsschutz und bessere Personalplanung – und schließlich um die Schaffung eines „Hochschularbeitsmarktes“ in NRW.

Ergebnisfokussierter Auftakt

Eine „ständige Kommission“ aus Vertretungen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen sowie hochrangigen VertreterInnen des MIWF hat im September 2016 die Arbeit aufgenommen. Ihr Status hat per Erwähnung im Hochschulzukunftsgesetz (§ 34 a HZG) Gesetzesrang und im Vertragsdokument sind ihre Aufgaben beschrieben (Art. 13): Evaluation, Optimierung und Weiterentwicklung der Vorgaben des Rahmenkodex.
Das Klima der konstituierenden Sitzung der Kommission war wohltuend sachlich, entspannt und klar ergebnisfokussiert. Die große Aufgabe der Kommission besteht zunächst in einer Bestandsaufnahme der Beschäftigungssituation an den Hochschulen, um auf dieser Basis ein methodisches Instrumentarium zur Organisation der Evaluation zu entwickeln. Dazu soll auf der nächsten Sitzung von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe ein Vorschlag unterbreitet werden.
Eine erste wichtige Verabredung hat es bereits gegeben: Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) sieht eine „angemessene“ Befristungsdauer bei Promotionsstellen vor, während im Rahmenkodex eine zunächst einjährige Befristung des Vertrages festgelegt ist und danach – Bewährung vorausgesetzt – automatisch zwei weitere Jahre angehängt werden. Eine Diskrepanz, bei der nachgebessert werden musste. Die Kommission verständigte sich darauf, nicht den Vertragstext zu ändern, sondern zur Klarstellung einen entsprechenden rechtlichen Hinweis an den Rahmenkodex anzufügen. Das neue WissZeitVG ist selbstverständlich oberste Richtschnur. Abzuwarten bleibt, welche Dynamik in der Regelung der Vertragsbeziehungen zwischen Hochschulen und ihren Beschäftigten dadurch entfaltet wird.

Auf der Agenda: Lehrkräfte für besondere Aufgaben

Ende Januar 2017 wird die Arbeit fortgesetzt.Die Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitätsklinika in Nordrhein-Westfalen hat bereits die Beschäftigungsbedingungen von Lehrkräften für besondere Aufgaben (LfbA) auf die Agenda der Kommission gesetzt. Das Problemspektrum reicht von sachgrundlosen Befristungen über hohe Lehrverpflichtungen, extreme Arbeitsbelastungen sowie  spannungsgeladenen Vorgesetztenkonstellationen bis hin zu ungelösten Fragen bei der Übertragung zusätzlicher Aufgaben und allgemeiner Aufgabenzuschnitte der Tätigkeit von LfbA. 

Berthold Paschert
Hochschulreferent der GEW NRW

Foto: sör alex/photocase.de

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