Reform der Schulaufsicht: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Weiterentwicklung der Schulaufsicht

Die letzte Strukturveränderung der Schulaufsicht aus dem Jahr 2007 war fachlich unsinnig und verschlechterte die Arbeitssituation der Beschäftigten in der Schulverwaltung. Zehn Jahre später ist offensichtlich, dass eine Weiterentwicklung der staatlichen Schulaufsicht unvermeidlich ist.

Seit 2007 setzte sich der Trend fort, dass der Schulaufsicht neue und veränderte Aufgaben übertragen wurden, die nur zum Teil konkret formuliert oder sehr allgemein umschrieben werden. Personalressourcen und Aufgabenkatalog stehen dabei in krassem Missverhältnis.
In ihrem vom Finanzministerium in Auftrag gegebenen Gutachten „Weiterentwicklung der Schulverwaltung des Landes NRW“ beschreiben Jörg Bogumil, Reiner M. Fahlbusch und Hans-Jürgen Kuhn sechs Modelle für eine Strukturreform. Sie votieren aus fachlichen und finanziellen Gründen für eine durchgängig zweistufige Schulaufsicht. Das heißt: „Auflösung der unteren Schulaufsicht und Umwandlung in regionale Schulbehörden (Außenstellen) der Bezirksregierungen, die teilweise für mehrere Kreise zuständig sind, Neuordnung der Aufsichtsstrukturen innerhalb der Bezirksregierungen.“ Durchaus strittig.

Aufgaben klären

Breite Zustimmung fand jedoch die Situationsbeschreibung der Gutachter: Durch die ab 2006 eingeführten Instrumente der Output-Messung – etwa zentrale Prüfungen, Lernstands-erhebungen und externe Schulevaluation–, durch die mit dem Schulkonsens von 2011 ausgelösten Schulentwicklungsprozesse und die zusätzlichen Querschnittsaufgaben sei es zu einer erheblichen Erweiterung des Aufgabenspektrums in der Schulaufsicht gekommen. „Dies hat zu einer starken Aufgabenverdichtung und einer subjektiv empfundenen Überforderung des schulfachlichen Personals geführt“, so das Gutachten.
Zur Weiterentwicklung der Schulaufsicht schlagen die für das Gutachten befragten Mitarbeiter*innen übereinstimmend vor, die Kernaufgaben der Schulaufsicht landeseinheitlich zu klären, um ihr Handeln effektiver zu machen. Die außergewöhnlich hohen Zustimmungswerte von 100 Prozent in der unteren und 98 Prozent in der oberen Schulaufsicht zeigen: Es besteht dringender Handlungsbedarf. Handlungsleitend bei einer Reform der Schulaufsicht sollten die Gründe sein, die Mitarbeiter*innen für die Diskrepanz zwischen wünschenswerter und tatsächlicher Aufgabenwahrnehmung benennen: zu viele Verwaltungsaufgaben, Probleme und Doppelarbeit aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten, unzureichende Ausstattung mit Verwaltungspersonal und – meist genannt – zu viele neue Aufgaben ohne zusätzliches Personal.

Reform als Sparmodell?

Als das Finanzministerium das Gutachten 2015 in Auftrag gab, war Effizienzsteigerung in der Schulverwaltung das erklärte Ziel. Nebenbedingung: Das Gutachten solle keine Stellenmehrbedarfe in der Verwaltung begründen, die nicht durch Umschichtungen gedeckt werden können, sodass insgesamt keine Mehrkosten entstehen.
2007 war der Abbau von Mitbestimmung heimlicher Lehrplan bei der Trennung von Fach- und Dienstaufsicht der Haupt- und Förderschulen. Die damalige Landesregierung aus CDU und FDP war an einer Fachdebatte kaum interessiert. Das darf sich nicht wiederholen. Die Schulaufsicht muss im Kontext der Schul- und Bildungsreformen weiterentwickelt werden, der Klärung ihrer Kernaufgaben muss die strukturelle Weiterentwicklung folgen.


Michael Schulte
Geschäftsführer der GEW NRW

Illustration: Jiw Ingka, tawatchai.m / shutterstock.com

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