Neue Beurteilungsrichtlinien: Transparent und rechtssicher

Neue Beurteilungsrichtlinien

Im September 2017 hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW neue Beurteilungsrichtlinien veröffentlicht, die ab 1. Januar 2018 in Kraft treten.
In einer durch das MSB NRW einberufenen AG, bestehend aus Vertreter*innen des Schulministeriums, der Bezirksregierungen, der Hauptpersonalräte und der Schwerbehindertenvertretung, konnten die GEW-Hauptpersonalräte eine Reihe von Verbesserungen für die Beschäftigten erreichen.

Beurteilungen für Lehrkräfte werden auch nach den neuen Regelungen ausschließlich anlassbezogen erstellt: Die Schulleitung ist zuständig für Beurteilungen während der laufbahnrechtlichen Probezeit, vor einer Übertragung des ersten Beförderungsamtes, vor einer Beurlaubung zum Auslandsschuldienst sowie vor einer Verwendung im Hochschuldienst. Die Schulaufsicht erstellt Beurteilungen vor der Übertragung eines Amtes als Fachleiter*in in der Lehrerausbildung, vor der Übertragung eines Beförderungsamtes, vor der Erteilung eines Dienstzeugnisses, auf Wunsch vor einer Versetzung aus dienstlichen Gründen sowie vor dem Ende der Probezeit im Leitungsamt auf Probe.
Die neuen Beurteilungsrichtlinien beinhalten einige notwendige Anpassungen: Regelungen, die im Laufe der Zeit in einzelnen Erlassen geregelt worden waren, wurden beispielsweise eingearbeitet. Es gab jedoch auch strukturelle Veränderungen: Um die Schulaufsicht und die Schulleitungen zu entlasten und die Vergleichbarkeit der Beurteilungen zu verbessern, erfolgt mit den neuen Richtlinien die Umstellung vom Freitext- auf ein fünfstufiges Punktesystem.

Beurteilungskriterien neu gewichtet

Die bisherigen Leistungs- und Befähigungskriterien wurden zusammengefasst und neu gewichtet. Die Kriterien wurden für Lehrer*innen aller Schulformen und möglichst viele Personengruppen entwickelt, sind auf deren Aufgaben abgestimmt und haben nicht nur die Unterrichtstätigkeit im Fokus, sondern auch die Vielzahl der weiteren Aufgaben im Schulbereich. Die Beurteilung in der Probezeit und bei einer Bewerbung um das erste Beförderungsamt erfolgt demnach nach folgenden Kriterien: Unterricht, Diagnostik und Beurteilung, Erziehung und Beratung, Mitwirkung an der Schul- oder Organisationsentwicklung, Zusammenarbeit sowie soziale Kompetenz. Bei Bewerbungen um eine Funktionsstelle beurteilt die Schulaufsicht zusätzlich folgende Merkmale: Organisation und Verwaltung, Beratung sowie Personalführung und -entwicklung.
Für die Beurteilung in der Probezeit sowie vor dem ersten Beförderungsamt haben die Kriterien Unterricht, Diagnostik und Beurteilung sowie Erziehung und Beratung entscheidendes Gewicht. Bei der Beurteilung für Funktionsstellen sind die Kriterien für Leitung und Koordination sowie das Kriterium Zusammenarbeit. Die bei den einzelnen Beurteilungsmerkmalen vergebenen Noten müssen die Gesamtnote tragen. Die wesentlichen Gründe für die jeweilige Benotung sind in aller Regel darzulegen.

Weitere Neuerungen im Detail

Der Beurteilungszeitraum wurde einheitlich auf die letzten drei Jahre vor dem Stichtag festgelegt. Nur noch diese drei Jahre müssen lückenlos durch Erkenntnisquellen abgedeckt sein.
Abordnungen und Teilabordnungen – auch außerhalb des Schulbereichs – sind in den Richtlinien geregelt.  
Es wurden ausdrückliche Regelungen zu Erkenntnisquellen für die jeweiligen Beurteilungsanlässe entwickelt.
Die Nummer 10 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande NRW wird zur Anlage der Beurteilungsrichtlinien gemacht.
Für die Beurteilung aus Anlass der Bewerbung um ein Amt als ZfsL- oder Seminarleitung ist bei den zukünftigen Beurteilungen die *der Ausbildungsdezernent*in zuständig.
Es gibt eine ausdrückliche Regelung für die Beurteilung der „kleinen“ Koordinator*innen an den Schulen des längeren Gemeinsamen Lernens.

Verbesserungen für Beschäftigte

Die GEW-Hauptpersonalräte haben erreicht, dass die neuen Beurteilungsrichtlinien transparenter, vergleichbarer und rechtssicherer gestaltet sind. Den Personalräten muss die Gelegenheit eingeräumt werden, an den zukünftig  jährlichen Dienstbesprechungen teilzunehmen, in denen es vor allem um die Einhaltung einheitlicher Beurteilungsmaßstäbe geht.
Eigene Beurteilungsrichtlinien für tarifbeschäftigte Lehrkräfte konnten leider nicht erreicht werden. Daher gelten die neuen Richtlinien auch für sie. Merkmale, die in dem kurzen Beurteilungszeitraum ihrer nur sechsmonatigen Probezeit nicht beobachtet werden können, werden jedoch künftig nicht in die Beurteilung einbezogen. So ist sichergestellt, dass Tarifbeschäftigte nicht benachteiligt werden.


Cetin Mogultay
stellvertretender Vorsitzender des HPR Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen beim MSB NRW

Illustration: iStock.com / Anjana23121985

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