Kleine Regierungserklärung: Auf dem Weg zur „besten Bildung“?

Kleine Regierungserklärung

Neuen Amtsinhaber*innen oder neuen Landesregierungen werden in aller Regel 100 Tage Schonfrist gewährt. Eine Zeit, um sich einzuarbeiten und erste Erfolge vorzuweisen. Eine Frist, in der die Bewertung zurückhaltend erfolgt. Der 4. Oktober 2017 war insofern doppelt bedeutsam: Die schwarz-gelbe
Landesregierung zog vor der Presse erste Bilanz, während Schulministerin Yvonne Gebauer ihre kleine Regierungserklärung im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags vorstellte. Erklärtes Ziel: die „beste Bildung“.

Die Schulministerin erneuerte und bekräftigte das politische Versprechen, „Aufstieg durch Bildung“ für jedes Kind und unabhängig von seiner Herkunft gewährleisten zu wollen. Wer das will, muss vor allem die Bedingungen in den Schulen verbessern. Daher bedarf es schnell der notwendigen Konkretisierungen, da im Schulausschuss keine unwesentlichen politischen Zusagen erfolgten: Die neue Landesregierung wolle eine Verbesserung der Versorgung mit Lehrer*innen sowie die Senkung der Relation Schüler*innen je Stelle und die Bildung kleinerer Klassen und Lerngruppen.

Lehrkräftemangel bekämpfen: Besoldungsreform und Imagekampagne

Lehrer*innen werden erfreut hören, dass sie als „tragende Säule eines guten Bildungs-systems“ bezeichnet werden. Sie erwarten aber vor allem klare und erfolgversprechende politische Antworten, wie dem dramatischen Lehrkräftemangel begegnet werden soll, der die Arbeitsbedingungen verschlechtert und die Qualität schulischer Arbeit massiv bedroht. Der kleinen Regierungserklärung waren diesbezüglich zwei Ankündigungen zu entnehmen:
Überraschend war die Aussage zur Besoldungsreform: „Wir werden die besoldungsrechtlichen Konsequenzen der Lehrerausbildungsreform des Jahres 2009 ziehen.“ Weder im Koalitionsvertrag noch in der Regierungserklärung von Armin Laschet war das bislang so gesagt worden. Ohne den Tag vor dem Abend loben zu wollen, muss man hier von einer entscheidenden Kursänderung bisheriger Landespolitik sprechen. SPD und Die GRÜNEN haben sich in ihrer Regierungszeit in dieser Frage als beratungsresistent erwiesen. Für ihre Versprechungen im Wahlkampf und ihre nun vorgelegten Anträge gilt der alte Satz, dass das Leben all diejenigen bestraft, die zu spät kommen. Die Ankündigung der Schulministerin, deren Umsetzung nun zügig folgen sollte, macht allerdings auch klar, dass die Auseinandersetzung um eine gerechte Besoldung weitergehen wird. Ihre Ankündigung kann sich nämlich nur auf die Lehrer*innen beziehen, die mit Bachelor- / Masterabschluss eingestellt wurden oder werden. Inwiefern Lehrkräfte mit anderer Ausbildung einbezogen werden – wie von der GEW NRW gefordert –, wird sicher ein hart umkämpfter Streitpunkt werden.  
Weniger überraschend war die Bekräftigung, dass die neue Landesregierung eine Image- und Werbekampagne für den Lehrer*innenberuf starten wird. Mit ersten Vorarbeiten wurde bereits begonnen, die europaweite Ausschreibung ist in Vorbereitung. Geht es nach den Vorschlägen des Schulministeriums, so startet die Kampagne im März 2018. Gut wäre es sicher, wenn in der Kampagne deutlich wird, wie die Landesregierung Wertschätzung der Lehrer*innen definiert.
Von einer Anerkennung und Senkung der zu hohen Arbeitszeit und der zu großen Belastung war in Yvonne Gebauers kleiner Regierungserklärung nicht die Rede. Schulverwaltungs-assistent*innen und Entbürokratisierung allein werden es sicher nicht richten. Die Bekämpfung des Lehrkräftemangels ist ein Paradebeispiel dafür, dass schnell wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen und wohlfeile Wahlprogramme allein den Schulen nicht helfen. Die digitale und schulscharfe Erfassung des Mangels ändert nichts an der Lage, denn die zweifellos notwendigen Kampagnen wirken deutlich zeitversetzt. 100 Tage lang geht es ohne Konkretisierungen, jetzt muss mehr kommen.

Fortbildung der Lehrer*innen: Weiterentwicklung mit Fragezeichen

In der ersten Jahreshälfte 2018 will das Schulministerium ein Konzept zur Neujustierung der Lehrer*innenfortbildung vorlegen. Eine Steigerung der Qualität, eine größere Bedarfs-orientierung, bessere Alltagstauglichkeit und Nachhaltigkeit sollen zentrale Kriterien für die Weiterentwicklung sein. Was das für die „Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule“ in Soest, für die Kompetenzteams, die schulischen Fortbildungsbudgets oder gar die den Lehrer*innen zur Verfügung gestellten Zeitressourcen bedeutet, blieb unklar. Ein wesentlicher Beitrag zu einer verbesserten Fortbildung wäre es, wenn zum Beispiel die unselige Regelung in der Allgemeinen Dienstordnung endlich gestrichen würde, nach der die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit in der Regel voraussetzt, „dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird“.

Schulische Inklusion: Quadratur des Kreises

„Qualität statt Tempo“ lautet die Vorgabe – so weit, so gut. Auf die Quadratur des Kreises scheint es jedoch hinauszulaufen, wenn die folgenden Vorgaben aus der kleinen Regierungserklärung umgesetzt werden sollen: Die Wahlmöglichkeit der Eltern soll gewahrt bleiben und kein Förderort zulasten eines anderen benachteiligt werden. Die Ressourcen sollen konzentriert und die Zahl der Standorte des Gemeinsamen Lernens insgesamt reduziert werden. Erste Konkretisierungen – wie die Beschränkung des Gemeinsamen Lernens am Gymnasium auf den zielgleichen Unterricht, die Einrichtung von sonderpädagogischen Fördergruppen an Regelschulen oder von Regelschulgruppen an Förderschulen – verheißen nichts Gutes.

Integration: Erlass soll Klarheit bringen

Im Sommer 2016 stieß eine Erlassänderung zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen auf massive Kritik – auch vonseiten der GEW NRW. Schulministerin Yvonne Gebauer kündigte nun eine Klärung der rechtlichen Grundlagen mit Hilfe eines neuen Erlasses an, der die Handlungssicherheit für alle Akteur*innen erhöht. Bleibt zu hoffen, dass dies auch die Schulaufsicht einschließt.    

Schulzeitverkürzung: Ein schlankes Gesetz für G9

Wie die Leitentscheidung für G9 schulrechtlich umgesetzt werden soll, wird einem Referentenentwurf für eine Schulgesetzänderung zu entnehmen sein, der noch im November 2017 vorliegen soll. Anfang 2018 ist dann mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu rechnen. Die Umsetzung in den Schulen startet zum Schuljahr 2019 / 2020 mit zwei Jahrgängen, nämlich den derzeitigen dritten und vierten Klassen. Geplant ist ein schlankes Gesetz ohne Festlegungen zur Stundentafel oder zum Beginn der zweiten Fremdsprache. Etwaige Mehrbelas-tungen der kommunalen Schulträger sollen in einem begleitenden Verfahren geregelt werden. Blaupause scheint hier das Verfahren bei der Gesetzgebung zum Ausgleich der kommunalen Kosten bei der Inklusion zu sein.

Unterstützung der Schulträger: Alle Schulen ans Netz

Neun Millionen Euro zusätzlich in einem ersten Schritt im Haushalt 2018 und eine „dauerhafte Dynamisierung“ der Schulpauschale hat die Landesregierung zugesagt. Sie sollen nicht zuletzt einen Beitrag zur Digitalisierung der schulischen Bildung leisten. Das Land verspricht, dass alle Schulen bis 2021 einen leistungsfähigen Anschluss an das World Wide Web erhalten.

Sozialindex: Schulen im Wettbewerb

Es ging wohl nicht anders: Ein Wettbewerb unter Schulen muss sein in einem freidemokratisch geführten Schulministerium. So sollen also im Jahr 2018 Schulen und Schulträger in den Wettbewerb zur Findung der 30 Talentschulen treten. Hoffnungsvoll stimmt es hingegen, dass die Schulministerin vorgibt, dass die sozialräumliche Situation von Schulen in den Blick genommen werden muss, und sie einen „geschärften Sozialindex“ ankündigt.

Bilanz nach 100 Tagen: Politikmarketing und die Mühen der Ebenen

In einer Presseerklärung der CDU NRW zur 100-Tage-Bilanz des Ministerpräsidenten Armin Laschet lautet eine Kapitelüberschrift „NRW geht schlauer“. Man sieht sich natürlich auf gutem Weg – Politikmarketing. Da heißt es zum Beispiel: „Wie versprochen, haben wir die Schließung von Förderschulen gestoppt.“ Die kleine Regierungserklärung verdeutlichte, dass die Erkenntnis gewachsen ist, dass der Alltag des Regierungshandelns manche Modifikation von Wahlkampfpositionen erfordert. Förderschulen erhalten oder schließen die Schulträger – nicht die Landespolitik. CDU und FDP stehen nun vor den Mühen der Ebenen.


Dorothea Schäfer
Vorsitzende der GEW NRW

Fotos: kallejipp / photocase.de

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