GrundschullehrerInnen machen mobil

Gleiche Besoldung aller Lehrämter ist überfällig

Das Motto „Kleine Kinder, kleines Gehalt. Große Kinder, großes Gehalt.“ hat sich längst überlebt. GrundschullehrerInnen werden dennoch nur nach A 12 besoldet – anders als beispielsweise ihre KollegInnen in der Sekundarstufe II, die eine Besoldung nach A13 erhalten. Um diesen Unterschied zu verdeutlichen, wendet die GEW nun das Prinzip des Equal Pay Day auf Grundschul-lehrerInnen in NRW an: Die letzten fünf Wochen jeden Jahres arbeiten sie demnach unbezahlt.

Die GEW NRW beteiligt sich mit Aktionen vor den fünf Bezirksregierungen an der bundesweiten Kampagne „JA 13! – weil Grundschullehrer-Innen es verdienen“. Damit wird die Bedeutung der Arbeit an Grundschulen unterstrichen und eine faire Besoldung angemahnt.

GrundschullehrerInnen haben eine lange wissenschaftliche Ausbildung

Seit 2006 absolvieren alle LehrerInnen eine gleich lange wissenschaftliche Ausbildung mit zehn Semestern Hochschulstudium plus Referendariat und üben eine gleichwertige Tätigkeit aus. Die unterschiedliche, schulformspezifische Besoldung der Lehrämter ist nicht nur historisch überholt, sondern auch verfassungswidrig, wie das Gutachten von Prof. Dr. Ralf Brinktrine zur rechtlichen Zulässigkeit der unterschiedlichen Eingruppierung beamteter LehrerInnen in NRW im Auftrag der GEW NRW zeigt.
Lehrkräfte an Grundschulen sind zu etwa 90 Prozent weiblich. Wie auch in anderen frauen-typischen Berufen zeigt sich, dass die Bezahlung überall dort schlechter ist, wo überwiegend Frauen arbeiten. Sachliche Gründe lassen sich dafür längst nicht mehr finden. LehrerInnen an Grundschulen leisten wertvolle Arbeit, die endlich gerecht bezahlt werden muss.

GrundschullehrerInnen helfen Kindern, die Welt zu verstehen

Die ersten Schritte sind oft die entscheidenden. Das gilt auch für die schulische Bildung. In den ersten Schuljahren werden nicht nur grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, sondern auch die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn geschaffen. Der Bildungsauftrag der Grundschulen geht dabei weit über Lesen, Schreiben und Rechnen hinaus: Naturwissenschaften und die musikalische Grundbildung gehören ebenso dazu wie das Erlernen von Sozialkompetenz und Bewegungserfahrungen.

GrundschullehrerInnen wecken die Freude am Lernen

Jedes Kind lernt anders, das wissen GundschullehrerInnen und bieten ihren SchülerInnen unterschiedliche Zugänge an bis hin zum eigenverantwortlichen und selbstgesteuerten Lernen. Handlungsorientierung wird an Grundschulen ebenso praktiziert wie Methodenvielfalt. Entdeckerfreude und die Freude an der eigenen Leistung werden aktiv gefördert.
Alles beginnt mit guter Bildung! Gute Bildung schafft Lebenschancen. GrundschullehrerInnen legen bei den Kindern das Fundament für lebenslanges Lernen.

GrundschullehrerInnen arbeiten kindbezogen und theoretisch fundiert

Häufig ist es der persönliche, individuelle Kontakt zwischen LehrerIn und Kind, der die Lernmotivation positiv beeinflusst. GrundschullehrerInnen beobachten genau, wie viel Unterstützung, aber auch wie viel Autonomie jedes Kind benötigt. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus Psychologie, Hirnforschung und Soziologie weisen dabei den Weg. Die fachwissenschaft-liche Ausbildung umfasst für das Grundschullehramt anders als in den anderen Lehrämtern drei Fächer: die sprachliche und mathematische Grundbildung sowie ein weiteres Fach.

GrundschullehrerInnen bilden Persönlichkeiten

An Grundschulen wird das KlassenlehrerInnenprinzip verfolgt. Dabei wird jedes einzelne Kind in den Blick genommen. Durch intensive Elternkontakte, Beobachtung, individuelle Förderpläne und andere Maßnahmen fördern Grundschul-lehrerInnen die Persönlichkeitsentwicklung jedes einzelnen Kindes. Für gesellschaftliche Normen, gemeinsame Werte und demokratisches Handeln wird in der Grundschule die Basis geschaffen.

GrundschullehrerInnen setzen Inklusion um

Noch nie standen Grundschullehrkräfte vor so großen Herausforderungen wie heute. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (LES) gibt es an fast jeder Grundschule von Anfang an, auch wenn deren Förderbedarf zumeist erst im dritten Schulbesuchsjahr diagnostiziert wird. Grundschulkinder kommen aus unterschiedlichen sozialen Milieus, aus vielen verschiedenen Herkunftsländern und haben unterschiedliche religiöse Hintergründe. Sie bringen individuelle Lebensgeschichten und Erfahrungen mit und verfügen über unterschiedliche Deutschkenntnisse. Bei der Einschulung weisen die Kinder Entwicklungsunterschiede von mehreren Jahren auf. Diese enorme Vielfalt wird von GrundschullehrerInnen aktiv gestaltet. Denn es sind erhebliche Bemühungen der Schule nötig, um allen Kindern gute Lernchancen zu eröffnen.

GrundschullehrerInnen stoßen pädagogische Reformen an

Viele pädagogische Reformen wurden zuerst an Grundschulen eingeführt und werden erfolgreich praktiziert. Gemeinsames Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern, jahrgangsübergreifendes Arbeiten, Individualisierung von Lernprozessen, Begabungsförderung, das Arbeiten in Lernwerkstätten und mit Wochenplänen sind Beispiele dafür. Methoden des Classroom Managements gehören an Grundschulen zum Alltagsgeschäft.

Die Arbeit an Grundschulen muss attraktiver gemacht werden

Der aktuelle Mangel an ausgebildeten GrundschullehrerInnen ist nach Auffassung der GEW NRW nicht nur ein kurzfristiges Problem. Die finanziellen Aussichten und Aufstiegsmöglichkeiten, die eine Tätigkeit bietet, sind heute entscheidende Kriterien bei der Berufswahl. Schon seit einigen Jahren gibt es an den Grundschulen nicht mehr ausreichend BewerberInnen für das Amt der Schulleitung, noch schwieriger sind die Stellen der KonrektorInnen zu besetzen. Aufstiegsmöglichkeiten unterhalb der Schulleitung, zum Beispiel für FachleiterInnen, sind überfällig.
Die Arbeitsbedingungen an den Grundschulen müssen dringend verbessert werden. Dazu gehören neben einer fairen Besoldung eine Absenkung der Pflichtstunden und eine deutliche Erhöhung der Anrechnungsstunden zum Ausgleich für besondere Belastungen und die Wahrnehmung besonderer Aufgaben. Mit der Unterfinanzierung der Grundschulen muss endlich Schluss sein.

Die GEW NRW fordert: JA 13!

Die GEW NRW fordert eine Besoldung nach A 13 Z im Eingangsamt für beamtete Lehrkräfte aller Schulformen in NRW. Dies darf nicht nur für die KollegInnen gelten, die das Bachelor- /Masterstudium durchlaufen haben. Auch Lehr-kräfte, die bereits im Dienst sind und die vorherige Ausbildung absolviert haben, müssen entsprechend höher eingruppiert werden. Ihre Praxiserfahrung entspricht dem Wert der reformierten LehrerInnenausbildung. Die Forderung nach einer Besoldung mit A 13 Z bedeutet auch, dass SchulleiterInnen an Grundschulen mindestens mit A 14 besoldet werden müssen.
Die Fachgruppe Grundschule der GEW NRW macht mobil und schafft Öffentlichkeit für eine faire Besoldung. Alle KollegInnen sind aufgefordert, sich an den dezentralen Aktionen zum Equal Pay Day zu beteiligen. Gemeinsam und selbstbewusst wollen wir zeigen, dass wir bereit sind, für unsere Interessen einzutreten. Dabei kommt es auf jede und jeden Einzelnen an: Wenn viele sich beteiligen, können wir ein starkes Signal setzen.

Susanne Huppke, Leitungsteam der Fachgruppe Grundschule der GEW NRW

Foto: antifalten / photocase.de

 

JA 13! – auch für andere Schulformen

Das im Auftrag der GEW NRW verfasste Gutachten von Prof. Dr. Ralf Brinktrine belegt, dass die unterschiedliche Eingangsbesoldung gleichwertiger Lehrämter verfassungswidrig ist. Wenn Lehrkräfte der Sekundarstufe II an Gymnasien oder Gesamtschulen zu Beginn ihrer Dienstzeit in A 13 Z eingruppiert werden, dann ist dies die rechtlich richtige Besoldung auch für alle anderen Lehrkräfte, denn sie haben eine lange und gleichwertige Ausbildung. Die Forderung nach A 13 Z gilt demnach nicht nur für GrundschullehrerInnen, sondern natürlich auch für Lehrkräfte der Sekundarstufe I, die an Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschulen tätig sind und aktuell nur eine Eingangsbesoldung nach A 12 erhalten. Die GEW NRW fordert deshalb eine Eingangsbesoldung nach A 13 Z für alle LehrerInnen – unabhängig von der Schulform. 

Ute Lorenz
Referentin für BeamtInnenrecht und Mitbestimmung der GEW NRW

 

JA 13! – auch für Tarifbeschäftigte

Eine Besoldungsänderung würde auch die Bezahlung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte positiv beeinflussen, denn ihre Entgeltgruppen (EG) sind den entsprechenden Besoldungsgruppen der BeamtInnen zugeordnet. Bisher gilt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie der Sekundarstufe I an Gesamtschulen EG 11, die der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet ist. Wenn also durch die von der GEW NRW geforderte Besoldungsänderung für die entsprechenden Lehrämter eine Eingangsbesoldung von A 13 Z erreicht werden kann, würden die tarifbeschäftigten KollegInnen aufgrund der Zuordnung künftig in EG 13 eingruppiert. 

Joyce Abebrese
Referentin für Tarifrecht der GEW NRW

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