Das Ziel vor Augen

GEW-Forderungen zur allgemeinen Tarifrunde TV-L

Der Startschuss für die Länder-Tarifrunde 2017 ist gefallen. In den Verhandlungen geht es um die allgemeine Lohnerhöhung für rund eine Million Landesbeschäftigte. Doch es steht noch mehr auf der Agenda.

Eine Erhöhung der Tabellenentgelte in einem Gesamtvolumen von sechs Prozent fordern die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in der Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder. Bestandteile der Forderung sind die Einbeziehung einer sozialen Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrags und die Einführung einer zusätzlichen Erfahrungsstufe 6 in den Entgeltgruppen (EG) 9 bis 15. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags soll zwölf Monate betragen. Darüber hinaus werden die Angleichung der Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder an die der Kommunen und der Ausschluss sachgrundloser Befristungen gefordert. Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen übertragen werden. In diese gemeinsame Forderung der Gewerkschaften sind alle zentralen Positionen der GEW aufgenommen worden.

Allgemeine Lohnerhöhung

Ziel dieser Tarifrunde muss es sein, Anschluss an die Entwicklung der Gehälter der im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten zu halten. Am 1. Februar 2017 werden dort die Einkommen in der zweiten Stufe des Abschlusses von 2016 um 2,35 Prozent erhöht  –
dann klafft zu den Länderbeschäftigten eine Lücke von rund vier Prozent, die geschlossen werden muss. Außerdem hat der öffentliche Dienst in den Ländern immer noch einen Nachholbedarf gegenüber der Privatwirtschaft: Seit 2000 sind die Löhne dort um gut vier Prozentpunkte mehr gestiegen als in den öffentlichen Betrieben und Verwaltungen. In der Metall- und Elektroindustrie sogar um über elf Prozentpunkte.
Seit der Tarifrunde 2016 mit Bund und Kommunen gibt es in der Entgelttabelle dort einen wesentlichen Unterschied zur Ländertabelle. Nach den Kommunen – wo es in den EG 9 bis 15 schon immer eine Erfahrungsstufe 6 gab – hat nun auch der Bund diese eingeführt und bietet damit eine strukturelle weitere Entgeltsteigerung. Die fehlt im Tarifvertrag der Länder. Für die GEW ist die Forderung nach der Einführung dieser Stufe auch im Länderrecht besonders bedeutsam, weil viele Mitglieder in den betreffenden Entgeltgruppen eingruppiert sind.
Nach zwei erfolgreichen Tarifbewegungen zur Aufwertung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen gibt es hier eine weitere Lücke zwischen dem Ländertarif und dem Tarifrecht der Gemeinden. Die Gehälter beispielsweise der Erzieher*innen, die etwa in Berlin Landesbeschäftigte sind, differieren um bis zu 400,- Euro. Und auch in der Sozial- und Schulsozialarbeit gibt es erhebliche Unterschiede. Auch an dieser Stelle muss die ungleiche Behandlung beendet und der Anschluss an die Tarifentwicklung im kommunalen Bereich gehalten werden. Das kann nur im Interesse der betroffenen Länder sein, die ihren Personalbedarf sonst nicht mehr werden decken können.

Eindämmen des Befristungsunwesens

Auch in der Ländertarifrunde 2017 steht die Forderung nach dem Ausschluss sachgrundloser Befristungen auf der Tagesordnung. Die Befris-tungsquote im öffentlichen Dienst ist nach vorliegenden Untersuchungen doppelt so hoch wie in der Privatwirtschaft. Betroffen sind vor allem der Hochschulbeschäftigte mit einer Befristungsquote von bis zu 90 Prozent im wissenschaftlichen Bereich. Ein Ausschluss sachgrundloser Befristungen wäre ein erster Schritt, das Befristungsunwesen einzudämmen. Weitere müssten folgen.
Wie schon in den vergangenen Runden, ist auch die Übertragung des Ergebnisses auf die Besoldung der Beamt*innen wieder Bestandteil der Forderung.

Lehrkräfte-Eingruppierung: Regelungen dafür nicht in dieser Tarifrunde  

Die kommende Länder-Tarifrunde ist eine allgemeine Entgeltrunde, das heißt, in erster Linie wird es um die prozentualen Erhöhungen der Gehälter aller Landesbeschäftigten gehen. Für die GEW ist die Frage der Lehrkräfte-Eingruppierung über einen Tarifvertrag noch offen. Aus diesem Grund hat sich die Bundestarifkommission-Länder der GEW nach breiten Diskussionen in den vergangenen Monaten dazu entschieden, in dieser allgemeinen Entgeltrunde auf gemeinsame Forderungen zur Lehrkräfte-Eingruppierung zu verzichten. Die Positionen der Landesverbände zu einem einheitlichen Tarifvertrag, auch im Zusammenhang mit der Einschätzung des Umgangs mit der existierenden Tarifregelung des dbb beamtenbund und tarifunion, waren zu unterschiedlich. Ob und in welcher Form das Thema vom dbb in den Verhandlungen aufgerufen wird, werden die Gewerkschaften intensiv beobachten und gemeinsam mit den Mitgliedern ihrer zuständigen Bundestarifkommissionen darauf reagieren.
Das heißt aber nicht, dass das Thema Lehrkräfte-Eingruppierung nicht nach wie vor maßgeblich für die Bemühungen der GEW ist. Die GEW hat den vom dbb unterschriebenen Tarifvertrag zur Lehrkräfte-Eingruppierung (TV EntgO-L) bis zum Ende der letzten Länder-Tarifrunde am 28. März 2015 mit verhandelt. Sie ist an dem Punkt ausgestiegen, als die Arbeitgeber nicht bereit waren, eine höhere Angleichungszulage (geboten wurden 30,- Euro brutto ab dem 1. August 2016 für einige Beschäftigtengruppen) und einen festen Zeitraum zur Erreichung der eigentlich geforderten Paralleltabelle zu vereinbaren. Diese hätte einen ersten Schritt zu verbesserten Gehälter der Mehrheit tarifbeschäftigter Lehrkräfte in NRW bedeutet: Unter anderem sollte die EG 12 nummerisch der Besoldungsgruppe A 12, und nicht wie bisher der EG 11, zugeordnet werden. Der dbb hat das Angebot der Arbeitgeber angenommen. Damit waren weitergehende Verhandlungen nicht mehr möglich.
Es nützt nun aber nichts, über vergossene Milch zu klagen, sondern die GEW muss gemeinsam sehen, wie dem Tarifvertrag in Zukunft begegnet wird und welche Entwicklungen sich ergeben. Da der Tarifvertrag bis zum 31. Dezember 2018 nicht gekündigt werden kann, stehen dessen Inhalte unter Friedenspflicht und der dbb kann seine Mitglieder nicht zum Streik dazu aufrufen. Möglicherweise wird aber über die Angleichungszulage verhandelt. Vorhersehbar sind Ergebnisse in dieser Richtung bisher nicht und die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten. Die GEW wird zu gegebener Zeit entsprechend reagieren und ihre Mitglieder auf dem neuesten Informationsstand halten.

Das Ziel vor Augen

Wirtschaftliche und finanzielle Rahmenbedingungen der Tarifrunde 2017

Die wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sind günstig, um die gewerkschaftlichen Forderungen durchzusetzen. Laut  den aktuellen Prognosen ist zu erwarten, dass sich der wirtschaftliche Aufschwung 2017 fortsetzt.   Das Bruttoinlandsprodukt wird demnach um 1,3 Prozent steigen, die Inflation wird mit 1,2 Prozent weiter anziehen. Entscheidend für die Tarifauseinandersetzung mit den Ländern sind jedoch die hohen Steuereinnahmen. Im November 2016 hat der Arbeitskreis Steuerschätzung seine ohnehin positiven Erwartungen vom Mai 2016 noch einmal nach oben korrigiert. Daraus ergeben sich für die Länder noch einmal Mehreinnahmen von 3,2 Milliarden Euro, sodass die Steuereinnahmen 2016 um 4,8 Prozent höher liegen als 2015. Für 2017 soll das Steuerplus bei 2,6 Prozent und für 2018 bei 3,8 Prozent liegen. Das Geld, um die Forderungen zu erfüllen, ist also vorhanden.

Raus auf die Straße – für die gemeinsame Sache

Dennoch: Das Paket ist ehrgeizig. Von seiner Durchsetzung profitieren alle GEW-Mitglieder im Länderbereich: die tarifbeschäftigten Lehrkräfte, für die die Stufe 6 ein deutlicher Einkommenszuwachs wäre – entweder sofort, mindestens aber in der Perspektive. Die Kolleg*innen im Sozial- und Erziehungsdienst, für die endlich die in zwei heftigen Tarifbewegungen bei den Kommunen durchgesetzte finanzielle Aufwertung ihrer Arbeit übertragen würde. Und die Beamt*innen, deren Besoldung entsprechend der Tabellenerhöhung für die Tarifbeschäftigten steigen würde. Das heißt aber auch, dass wir alle gemeinsam dafür sorgen müssen, das hinzubekommen. Wir müssen als GEW bei allen Aktionen, Demonstrationen und Kundgebungen mit vielen Kolleg*innen deutlich sichtbar sein. Das gilt erst recht für die mit hoher Wahrscheinlichkeit erforderlichen Streiks. Dabei brauchen wir eine hohe Beteiligung. Und wir müssen gemeinsam kämpfen, auch wenn einzelne Mitgliedergruppen besondere Interessen und Forderungen haben. Denn zunächst geht es doch darum, für das Allgemeine zu streiten und gegebenenfalls zu streiken. Für eine deutliche allgemeine Entgelt-erhöhung. Es ist ein Trugschluss zu glauben, die käme von allein. Auch sie muss erst erkämpft werden. Das Besondere kommt anschließend und darf nicht dazu führen, dass der eigene Einsatz sich darauf beschränkt. Es bleibt dabei: Nur gemeinsam sind wir stark.

Andreas Gehrke
Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes der GEW

Fotos: suze /photocase.de, iStock.com /themacx

 

Kernforderungen der Gewerkschaften

Sechs Prozent Gesamtforderung – darin enthalten sind Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 sowie eine soziale Komponente.

Angleichung der Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamt*innen

Eindämmen des Befristungsunwesens, insbesondere in der Wissenschaft

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