MSW: Streikrecht bleibt unberührt

Neue Entgeltordnung für Lehrkräfte

Ende März 2015 haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) auf eine Entgeltordnung für Lehrkräfte verständigt. Diese ist am 1. August 2015 in Kraft getreten. Da die GEW die Entgeltordnung nicht vereinbart hat, gilt sie für deren Mitglieder grundsätzlich nicht. Der Zustand der unterschiedlichen Tarifbindung wird sowohl von Arbeitgeber- als auch von Gewerkschaftsseite als unbefriedigend empfunden, ohne dass sich derzeit konkrete Lösungen abzeichnen.

Um das umfangreiche Tarifwerk für die Betroffenen verständlicher zu machen, erhielten alle Lehrkräfte Ende August 2015 eine innerhalb der TdL abgestimmte Information über das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW). Aus Nummer 1 des Schreibens ergibt sich zunächst, dass GEW-Mitgliedern die Möglichkeit eingeräumt wird, die sich aus der Entgeltordnung ergebenden Verbesserungen ebenfalls in Anspruch zu nehmen oder aber der Anwendung der Entgeltordnung zu widersprechen.

Umstrittener Passus

Zusätzlich und vorsorglich wird für Tarifbeschäftigte in NRW für die Frage eines Widerspruchs in Nummer 5 auf Folgendes hinge-wiesen: „Sollten Sie ausdrücklich oder auf andere Weise (zum Beispiel durch Teilnahme an einem Streik der GEW, der die Tarifierung einer Entgeltordnung für Lehrkräfte fordert) bekunden, dass Sie die Anwendung der mit dem dbb abgeschlossenen Entgeltordnung für Lehrkräfte auf Ihr Arbeitsverhältnis ablehnen (siehe Nummer 1), wird das Land Nordrhein-Westfalen prüfen, ob Ihrem Wunsch auf Abschluss eines geänderten Arbeitsvertrages entsprochen werden kann.“ Der Hinweis auf die möglichen Folgen einer Teilnahme an Streiks führte zu Meinungsverschiedenheiten: So stand der Vorwurf eines „Einschüchterungsversuchs“ (nds 9-2015, Seite 28), einer „Drohung“ (nds 10-2015, Seite 28) oder gar des Versuchs einer „Nötigung“ (Schreiben von Dorothea Schäfer, Vorsitzende der GEW NRW, vom 22. September 2015 an das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) im Raum.

Klärendes Gespräch im MSW

Auf Einladung von Staatssekretär Ludwig Hecke kam es im November 2015 zu einem klärenden Gespräch im MSW, an dem unter anderem die Landesvorsitzende der GEW, Dorothea Schäfer, und der Vorstandsvorsitzende des Arbeitgeberverbandes NRW (AdL NRW), Bernd Pieper, teilnahmen. In der Besprechung konnten AdL NRW und Ministerium ihre Position noch einmal verdeutlichen:

  • Das Streikrecht bleibt selbstverständlich unberührt.
  • Mit der Ergänzung unter Nummer 5 werden die Lehrkräfte lediglich darauf hingewiesen, dass neben dem ausdrücklichen Widerspruch in Schriftform auch durch Teilnahme an beispielsweise Streikmaßnahmen die Ablehnung der Entgeltordnung konkludent (durch schlüssiges Verhalten) erklärt werden kann.
  • Unabhängig davon, ob ausdrücklich oder durch konkludentes Verhalten die Ablehnung der Entgeltordnung zum Ausdruck gebracht wird, ist weiter vorgesehen, dass vonseiten des Arbeitgebers ein Änderungsvertrag vorbereitet wird, aus dem sich ergibt, dass der Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder auf das Arbeitsverhältnis individuell keine Anwendung findet. Ob der angebotene Änderungsvertrag letztlich akzeptiert wird, entscheidet allein die betroffene Lehrkraft.
  • Zur Klarstellung wird nochmals darauf hingewiesen, dass sich für Lehrkräfte, die über den 31. Juli 2015 ohne Veränderung der Tätigkeit weiterbeschäftigt werden, an der bisherigen Eingruppierung nichts ändert. Insbesondere treten keine Verschlechterungen ein.
  • Die BesprechungsteilnehmerInnen waren sich einig, dass mit diesen Klarstellungen auf kei-nen Fall das Streikrecht der GEW-Mitglieder infrage gestellt wird. Der Termin war zugleich ein Beleg dafür, dass es sich lohnt, miteinander im Gespräch zu bleiben.

Oliver Bals
Gruppenleiter im Ministerium für Schule und Weiterbildung, Bereich 21 (Dienstrecht, Personalvertretung und Personalangelegenheiten Schulbereich)

Foto: johny schorle / photocase.de

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