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Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst

Die Verbesserungen aus dem Tarifergebnis treten grundsätzlich rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft. Beschäftigte, die durch den Abschluss in eine höhere Entgeldgruppe gelangen, erhalten eine entsprechende Nachzahlung. Es ist zu erwarten, dass die Kommunen das Ergebnis nun zügig umsetzen.

Für die große Mehrheit der Beschäftigten werden die Verbesserungen automatisch wirksam, weil ihre Tätigkeit einer neuen Entgeltgruppe zugeordnet wird oder die Beträge ihrer Entgeltgruppe erhöht werden. In bestimmten Fällen sind aber Anträge nötig und Fristen zu beachten.

Profitieren vom Tarifabschluss

Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 30. September 2015 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, mussten bereits bis zum 31. Dezember 2015 schriftlich beantragen, dass sie von dem Tarifabschluss profitieren möchten.

Von Entgelttabelle E nach S

Für Beschäftigte, die 2009 in der alten Entgelttabelle E geblieben sind und die das erneute Wahlrecht zum Wechsel in die Entgelttabelle S in Anspruch nehmen möchten, gilt eine Antragsfrist bis zum 29. Februar 2016. Die Stufenzuordnung bei einem Wechsel erfolgt anhand eines Vergleichsentgelts in eine individuelle Zwischenstufe. Zum 1. Juli 2017 steigen diese Beschäftigten in die dem Betrag nach nächsthöhere reguläre Stufe ihrer Entgeltgruppe auf. Vor einem Antrag muss daher individuell geprüft werden, ob sich ein Wechsel lohnt. GEW-Mitglieder können sich dazu beraten lassen.

Höhergruppierung in eine bessere Entgeltgruppe

Für Beschäftigte, die nach dem Tarifabschluss durch eine Höhergruppierung in eine bessere Entgeltgruppe gelangen können – dies betrifft Kita-Leitungen und stellvertretende Kita- Leitungen, HeilerziehungspflegerInnen, HeilerzieherInnen sowie HeilpädagogInnen – erfolgt die Höhergruppierung nur auf Antrag. Dieser kann bis zum 30. Juni 2016 gestellt werden. Weil die Höhergruppierung in diesen Fällen nicht stufengleich erfolgt und die zurückgelegte Stufenlaufzeit nicht angerechnet wird, muss individuell geprüft werden, ob sich eine Höhergruppierung lohnt. GEW-Mitglieder sollten sich unbedingt beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

Joyce Abebrese
Tarifreferentin der GEW NRW

Foto: .marqs / photocase.de

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